Das Braurecht in Görlitz und das Haus Obermarkt 4 als Brauhof
Unser Haus und das Bier
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Die Entwicklung

Görlitzer Braupfanne um 1710 aus Richard Jecht, Geschichte der Stadt Görlitz, 1927-1934, 1. Band, 2. Halbband, S. 502
Brauvorgang und Privilegien
Die im Jahr zu brauende Biermenge wurde vom Rat im Los zugeteilt, die Auslosung ergab auch die Reihenfolge, in welcher die Braubürger brauen und ausschenken durften. Je nach Jahreszeit erhielt der Braubürger auch die Zuteilung, ob er Weizenbier (im Winter), Gerstenbier (im Sommer) oder Märzenbier (im Frühjahr – schnell zu verbrauchendes Gerstenbier) brauen sollte oder Tränkenbier was zum sofortigen Konsum bestimmt war (zur Hälfte aus Gerste und Weizen).
Der Brauvorgang wurde in Görlitz über die Stadtstatuten und später über spezielle Brauordnungen geregelt und überwacht.
Zur Bekanntgabe der Reihenfolge hatten sich alle Biereigner, Mälzer, Brauer und Biergeberinnen vor dem Rat einzufinden. Der Rat legte auch die Preise für das Braugetreide und den Verkaufspreis fest.
Braubürger die Ihr Los zugeteilt bekommen hatten, sollten sich sofort an das Brauen machen, ein Versäumnis des Brautermins kostete im 17. Jahrhundert eine Strafe von 10 Taler.
Der Brauvorgang war wie folgt:
- Die Braubürger kauften das Braugetreide und ließen es auf ihren Boden bringen
- Der Hausknecht und das Gesinde wässerten das Korn mit Malzblüten
- Danach nahm der vereidigte Mälzer das gewässerte Getreide entgegen
- Das fertige Malz übergab er zum Dörren an den Hausknecht, der es in Säcken zur Mühle brachte
- Das wurde dann unter Aufsicht zweier vereidigter Bürger und des vereidigten Müllers gemahlen
- Der Hausknecht brachte das gemahlene Getreide wieder zurück zum Brauhof, wo es vom Brauer zu Bier gebraut wurde, dass die Wäscherin in Fässer abfüllte
- Ein Weizenbier wurde nach 2 bis 3 Wochen ausgeschenkt, ein Gerstenbier nach 8 Tagen
Für Görlitz bedeutet das, dass bei ca. 100 Brauhöfen immer 8 bis 9 verschiedene Biere ausgeschenkt wurden.
Innerhalb von einer bis zwei Bannmeilen um Görlitz durfte nur Görlitzer Bier ausgeschenkt werden. Die früheste urkundliche Belegung hierzu stammt von 1329, Ende des 15. Jahrhunderts bestand ein 1,5 Meilen Bannbereich womit auch die Landgasthäuser (Kretschamen) verdrängt werden sollten.Here goes your text … Select any part of your text to access the formatting toolbar.
Das Hallenhaus als Brauhof
Hallenhäuser zeichnen sich durch folgende bauliche Eigenschaften aus:
- Über mehrere Geschosse erstreckende häufig gewölbte Zentralhalle
- Versetzte Ebenen
Ähnliche Bautypen gibt es in Oberitalien. Das Braugebäude befand sich im hinteren Gebäudeteil und es musste möglich sein die große Braupfanne dorthin zu bringen. Als Schankraum wurden ggf. auch im 15. und 16. Jahrhundert die Räume im ersten Obergeschoss genutzt.
Im Obermarkt 4 befindet sich in der ehemaligen Zentralhalle aktuell das Treppenhaus, dieses wurde aber erst mit den massiven Umbauten zum Mietshaus Mitte des 19. Jahrhunderts eingebaut.
Konflike
Görlitzer Bier hatte keine Exportqualität, viele Bürger wollten aus Kosten- und evtl. auch Qualitätsgründen auch anderes Bier trinken, besonders beliebt war z.B. auch das Muskauer Bier. Dadurch kam es immer wieder zu Konflikten zwischen den Adel der auch für eigene „Notdurfft“ ein Braurecht besaß und Schankwirten (Kretschamen) im Umland, die nicht Görlitzer Bier anboten. Dies führte dazu, dass in Görlitz teilweise nur bis zu 60% des erlaubten Bieres gebraut wurde und der Stadt so entsprechende Steuereinnahmen entfielen. 1618 kam es hier zu einem Prozess mit den Landständen (in Görlitz waren es die Rittergüter Königshain und Kunnersdorf) der sich bis 1744 hinzog.
Gäste und
Mitarbeiter
Mitarbeiter
Wirtshäuser und Brauhöfe waren nach neuerer Forschung keine reinen Männerorte, so gingen Ehepaare ähnlich wie heute auch zum gemeinsamen Alkoholkonsum aus. Gäste waren auch Bauern aus der Umgebung und Fremde. Ferner gab es häufig auch Wirtinnen und auch weibliche Angestellte im Braugeschäft, wie die Wäscherin, die für die Abfüllung des Bieres in Fässer zuständig waren oder die Biergeberinnen, die neben dem Ausschank auch für das Probieren und Verbessern des Bieres, Bewertung der Würze und Qualität der Hefe sowie Temperierung für den Ausschank verantwortlich waren. Für Letztere bestand ein striktes Alkoholverbot.
Der Bierausschank
Bei den Brauhäusern erfolgte der Ausschank als Reiheausschank. Die Kennzeichnung, dass ein Brauhof an der Reihe war, erfolgte im 17. Jahrhundert mittels eines Kranzes aus grünem Reisig über einem bemalten Holzschild auf dem z.B. ein Tisch mit Gästen abgebildet war. Es ging aber auch wie in Süddeutschland nur mit Reisig, einer Bank vor der Tür, Aufstellung von Feuerkörben abends und nachts. Ende des 16. Jahrhunderts wurde der Ausschank von altem Bier mit rotem Kegel und von Märzen- oder Lagerbier mit grünen Holzkegel gekennzeichnet. Im 17. Jahrhundert wurden dann weiße Bierkegel für den Ausschank aller Biere genutzt.
Der Ausschank von Bier war an Sonn- und Feiertagen und während Predigten verboten. Dies galt nicht für ausländische Gäste, Wanderer und Bauern aus der Umgebung. Ausschank erfolgte im 15. Jahrhundert bis 4 Uhr nachts. Im 16. Jahrhundert wurde die Ausschankzeit bis 10 Uhr abends eingeschränkt. Der Ausschank erfolgte durch vereidigte Schenken, die von Brauhof zu Brauhof zogen.
Die Brauhöfe hatten kein Beherbergungs- und Bewirtungsrecht, dies war den Gasthöfen vorbehalten. Speisen wurden daher nur eingeschränkt angeboten/erlaubt. So waren z.B. folgende Speisen verboten:
- Gebratenes oder gewürztes Fleisch
- Bratwürste
- Krebse
- Böhmischer Käse
Erlaubt waren:
- Imbiss am Vormittag (Kraut und geräuchertes Fleisch)
- Käse und Landbrot am Nachmittag.
Der Bierpreis wurde vom Rat der Stadt festgelegt.
Der Obermarkt 4 als Brauhof
Der Obermarkt 4 besaß nachweislich gesichert ab 1675 Brauberechtigung als der damalige Eigentümer Ehrenfried Tzschaschel (gest. 1724), die Geschoßsumme (Steuerentrichtung) von 3 Schock (alte Mengeneinheit = 5 Dutzend) Groschen entrichtete. 1700 war der Advokat und Ratssteuereinnehmer Adlof Tzschaschel (gest. 1724) Besitzer des Gebäudes. Danach die Familie Möbius. Eine früher bestehende Brauberechtigung ist auch wahrscheinlich, so brannte bei der Plünderung 1633 der Obermarkt 4 ab und lt. Richard Jecht waren hier 3 Brauhäuser am südlichen Obermarkt betroffen. Ferner war der Obermarkt 4 von 1511 bis 1517 im Besitz des Richters Valentin Hirschmann, diese Berufsgruppe war ratsfähig und besaß häufig Brauberechtigung. Das dem Richter Prestige und sozialer Status wichtig waren zeigt das imposante und große Relief, welches am Obermarkt 4 angebracht war und sich nun im Biblischen Haus befindet und zum Prestige gehörte die Ratsmitgliedschaft und dazu der Besitz eines Brauhofes. Aber vielleicht klappte der soziale Aufstieg nicht aus uns unbekannten Gründen.
Der Raum der heutigen Bäckerei Wittig ist gut als Schankraum vorzustellen, der hintere Teil des Flures diente wohl ehemals auch als Lager. Vielleicht wurde das Gebäude auch in dieser Hinsicht erbaut, nur die Besitzer erlangten nicht das Braurecht.